Herzlich willkommen auf der Internetseite von Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa. Wir freuen uns, Ihnen auf dieser Homepage unsere Rechtsanwaltskanzlei kurz vorstellen zu dürfen.
Wir vertreten Sie, falls erforderlich, bundesweit.
Corona Krise und Rechtsberatung bzw. Anwaltsmandat:
Mandanten, die besonders vorsichtig sein wollen, können Rechtssachen über unsere Kanzlei über Internet, Brief oder Fax bearbeiten lassen.
Hierzu kann eine erste Kontaktaufnahme des Mandanten mit der Kanzlei per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Darstellung des Rechtsfalls sollte anfangs unbedingt kurz und übersichtlich sein.
Der erste kurze Kontakt zur Kanzlei kann nun auch per E-Mail erfolgen.
Die E-Mail-Adresse der Kanzlei lautet: rastoklossa@aol.com
Aus aktuellem Anlass: Kündigung wegen Corona zulässig?
Schwerpunkte und Tätigkeitsgebiete der Kanzlei:
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen überwiegend in den unten aufgeführten Gebieten, nachfolgend jeweils nach Standort beschrieben.
-Fachanwalt für Arbeitsrecht Aschaffenburg
-Fachanwalt für Arbeitsrecht Würzburg
-Fachanwalt für Versicherungsrecht Aschaffenburg
-Fachanwalt für Versicherungsrecht Würzburg
-Fachanwalt für Familienrecht Aschaffenburg
-Fachanwalt für Familienrecht Würzburg
-Rechtsanwalt / Fachanwalt Marktheidenfeld
Ferner sind wir auch in folgenden Rechtsgebieten für Mandanten tätig:
-Bank- und Kapitalmarktrecht (zusätzliche berufliche Qualifikation: Bankkaufmann)
-Vertragsrecht und Zivilrecht
-Handels- und Gesellschaftsrecht
-Mietrecht
In dem Tätigkeitsbereich des Arbeitsrechts werden bei uns zu einem großen Teil Angelegenheiten des Kündigungsrechts bzw. des Kündigungsschutzrechts bearbeitet, ferner auch Angelegenheiten der vertraglichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen, also Rechtsfälle von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen. Wir beraten sowohl Arbeitnehmer wie auch Unternehmen. Zusätzlich werden Angelegenheiten der Entgeltansprüche, also der Lohnansprüche, der Arbeitszeugnisse sowie der verschiedenen Arbeitsvertragsklauseln bearbeitet.
Im Bereich des Familienrechts überwiegen die Tätigkeiten im Ehescheidungsrecht, im Unterhaltsrecht, im Sorgerecht für Kinder und in der Regelung von Vermögensansprüchen und Zugewinnansprüchen.
Im Bereich des Versicherungsrechts sind die Sparten der Personenversicherung, also der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung ferner auch der KFZ- Kaskoversicherung (z. B. Vollkaskoversicherung) sehr stark vertreten.
Zusätzlich bearbeiten wir Fälle des Anwaltshaftungsrechts in den 3 genannten Fachanwaltschaften.
Entwicklungsschritte unserer Kanzlei von einer Allgemeinkanzlei zur Fachanwaltskanzlei:
Die Kanzlei ist seit zahlreichen Jahrzehnten nachhaltig am Rechtsmarkt tätig. Sie ist vor rund 65 Jahren, im Jahr 1958, von einem Anwaltsehepaar gegründet worden. Sie wurde im Jahr 1997 von RA Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa übernommen. Bis zum Jahre 2001 war die Kanzlei noch eine sogenannte Allgemeinkanzlei. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa hat in den Folgejahren die Zulassungen als Fachanwalt für Familienrecht (2001), als Fachanwalt für Arbeitsrecht (2003), sowie als Fachanwalt für Versicherungsrecht (2010) erreicht. Maximal darf ein Anwalt 3 Fachanwaltschaftsbezeichnungen erwerben.
Der Markttrend im Rechtsmarkt geht sehr deutlich in Richtung einer ständigen Zunahme von Fachanwaltszulassungen und Spezialisierungen. Anfang 2022 gab es bereits mehr als 58.229 Fachanwaltszulassungen in Deutschland.