Über den Link im nachfolgenden Text oder über die linke Task-Leiste gelangen Sie zu der ausführlichen Unterseite des jeweiligen Fachgebietes. Nachfolgend unter dieser Überschrift finden Sie eine knappe Darstellung der Fachgebiete.
Der Kanzleiinhaber ist im Jahr 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht geworden und bearbeitet auch aufwändige arbeitsrechtliche Mandate seit vielen Jahren. Die näheren Informationen entnehmen Sie bitte der gesonderten Rubrik "Schwerpunkte", Unterrubrik "Arbeitsrecht" in der Kopfzeile oder über den vorherigen Link bzw. Button.
In der Kanzlei werden seit vielen Jahrzehnten Familiensachen bearbeitet. Das Familienrecht war bereits deutlich vor der Schaffung der zahlreichen Spezialisierungen und Fachanwaltschaften auf dem deutschen Rechtsmarkt eines der zentralen Rechtsgebiete, die von einer damaligen Allgemeinkanzlei beherrscht werden mussten. Der Kanzleiinhaber ist seit dem Jahr 2001 Fachanwalt für Familienrecht. Die nähere Tätigkeitsbeschreibung zum Familienrecht entnehmen Sie bitte dem Bereich "Schwerpunkte" Unterrubrik "Familienrecht".
Das Versicherungsrecht ist eine Spezialmaterie des Zivilrechts. Der Kanzleiinhaber hat im Jahr 2010 die Zulassung als Fachanwalt für Versicherungsrecht erhalten. Weiteres können Sie dem Bereich "Schwerpunkte" Unterrubrik "Versicherungsrecht" entnehmen.
Im Bereich des Bank- und Kapitalanlagerechts (bzw. Kapitalmarktrechts) drehen sich die Interessen der Mandanten zumeist darum, Schadenersatz wegen eines für sie untauglichen, oder teilweise nicht schlüssigen Anlagekonzepts zu erhalten oder eine Kapitalanlage rückabzuwickeln. Hier kann der Verkaufsprospekt ggf. Mängel aufweisen, ein Gesellschaftsvertrag fehlerhaft sein, oder das Beratungsgespräch mit einem Anlageberater/Vermittler zu Versprechungen und Zusicherungen geführt haben, die später nicht eingehalten worden sind. Im Rahmen der Prospekthaftung im weiteren Sinne können auch weitere Beteiligte haften, die einen Vertrauenstatbestand geschaffen haben. Beim Bankrecht geht es in der Praxis zumeist um unbeabsichtigte Bearbeitungsfehler der Bank. Zur vollständigen Beschreibung dieses Bereichs bitte die Kopfzeile unter "Schwerpunkte", Unterrubrik "Bank- und Kapitalanlagerecht" anwählen. Ferner enthält die Homepage eine Seite "Kapitalanlagefälle" (Kapitalanlagefälle).
Bei Rechtsproblemen aus dem Erbrecht geht es oftmals um die Schaffung von Testamenten und die Auseinandersetzung der Miterben oder um Pflichtteilsansprüche einzelner Erben. Bei Immobilien geschieht dies durch eine Teilungsversteigerung. Auch Fragen der Testierfähigkeit der Erblasser, Fragen der Erteilung eines Erbscheins oder Fragen der Auslegung von unklar gefassten letztwilligen Verfügungen sind nicht selten Gegenstand einer rechtlichen Erörterung. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie unter der Kopfzeile "Schwerpunkte", Unterrubrik "Erbrecht".
Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die Errichtung und Gründung von Gesellschaften, die Beteiligung daran, die Veräußerung und Übertragung und der Schließung von Gesellschaften. Dabei spielt sehr oft die Frage der Haftung eine besondere Rolle. Ferner dürfen die sog. Organe der Gesellschaft bestimmte Handlungen durchführen. Die Organe der Gesellschaft und die Gesellschafter haben bestimmte im Gesetz oder im Gesellschaftsvertrag geregelte Rechte und Pflichten. Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik "Schwerpunkte", Unterrubrik "Handels- und Gesellschaftsrecht".
Das Vertragsrecht und das Kaufrecht regeln die Ansprüche bei und nach Abschluss eines Kaufvertrages. Hier geht es oftmals um Rechte bei Leistungsstörungen und die Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unter der Rubrik "Schwerpunkte" ist die Seite auffindbar oder über den internen Link „Vertragsrecht und Kaufrecht“.
Beim Verkehrsrecht geht es oftmals darum, dass ein Haftpflichtversicherer beteiligt ist, der nicht die von der Mandantschaft erwünschten Leistungen erbringt. Ferner geht es beim Verkehrsrecht um das Führerscheinrecht oder Fahrerlaubnisrecht, das OWI-Recht und das Verkehrsstrafrecht. Der nachfolgende Link führt zur Seite Verkehrsrecht.