Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa - Rechtsanwalt/Anwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Versicherungsrecht - Fachanwalt für Familienrecht -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa  - Rechtsanwalt/Anwalt- Fachanwalt für Arbeitsrecht- Fachanwalt für Versicherungsrecht- Fachanwalt für Familienrecht  -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld   

Rechtsanwalt für Erbrecht, Aschaffenburg

Unsere Kanzlei ist bereits über viele Jahre im Bereich des Erbrechts tätig. Diese umfangreiche erbrechtliche Tätigkeit ist auch in erheblichem Maße dadurch beeinflusst worden, dass die Kanzlei über nahezu 19 Jahre als „Fachanwaltskanzlei für Familienrecht“ nachhaltig aktiv ist.

 

Weil die Rechtsgebiete des Erbrechts sowie des Familienrechts unmittelbar benachbart sind und sich teilweise überlagern, wenden sich Mandanten seit vielen Jahren nicht nur in familienrechtlichen Fragen an unsere Kanzlei, sondern auch in erbrechtlichen Fragen. Wir werden für unsere Mandanten daher auch im Erbrecht gerne tätig.

 

Die Funktion des Erbrechts und dessen Zweck:

  

Über das Erbrecht werden die vermögensrechtlichen Folgen des Ablebens einer Person vornehmlich zwischen Verwandten geregelt. Der Erbe oder die Erben treten in die Rechte und Pflichten des Erblassers ein, Universalsukzession genannt, mit Ausnahme von höchstpersönlichen Verpflichtungen und Rechten. Zu beobachten ist, dass eine zunehmende Anzahl von Bürgern heute schon erbrechtliche Regelungen trifft. Zum Erbrecht haben rechtssuchende Personen trotz verstärktem Problembewusstsein, verursacht teilweise auch durch die Medien, aber mitunter immer noch keine sehr ausgeprägte Beziehung, so dass in nicht wenigen Fällen mangels letztwilliger Verfügungen des Erblassers die gesetzliche Erbfolge eingreift.

 

Die Kanzlei bietet seit vielen Jahren Hilfe an bei der Gestaltung, Abfassung und Hinterlegung letztwilliger Verfügungen.

 

Welche Tätigkeitsbereiche des Erbrechts werden in unserer Kanzlei überwiegend bearbetet?

 

-Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

-Geltendmachung von Auskunftsansprüchen

-Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen/Pflichtteilsrecht

-Testamentsauslegung

-Beratung in Testamentsgestaltungen

-Abwehr von unerwünschten Anordnungen von Amtspflegschaften

-Hilfe bei der Abfassung von Testamenten und bei der Hinterlegung bei Gericht

 

Mit der vorstehenden Aufzählung ist nur ein Teil der in der Praxis vorkommenden verschiedenen Angelegenheiten im Erbrecht beschrieben. 

 

Zutreffender Zeitpunkt zur Einschaltung eines Erbrechtsanwalts:

 

Sofern sich die Erben nicht einvernehmlich über die Erbschaftsgegenstände einigen können, wird derjenige, der als Miterbe erbrechtliche Ansprüche durchsetzen will, meistens die Hilfe eines auf dem Gebiet erfahrenen Anwalts in Anspruch nehmen müssen. Das liegt einerseits daran, dass der erbrechtliche Anspruch von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt geprüft werden sollte, andererseits aber sicher auch daran, dass Erbstreitigkeiten dem Streitwert nach oftmals höher, als 5.000,00 € liegen und daher vor den Landgerichten stattfinden müssen. Vor den Landgerichten müssen die Parteien immer durch einen Anwalt vertreten sein.

 

In einer Reihe von Fällen können Erbrechtsstreitigkeiten auch außergerichtlich geregelt werden. Auch wenn die Vermögensnachfolge vom späteren Erblasser bereits zu Lebzeiten geregelt werden soll, ist juristischer Rat oftmals sinnvoll, ebenso bei der Vorbereitung von Vollmachten.

 

Eine Inanspruchnahme eines Erbrechtsanwalts anlässlich von Problemen bei einem Erbfall ist z. B. auch dann sinnvoll, wenn beispielsweise Miterben beharrlich Auskünfte verweigern, Vorwegverfügungen verschleiert werden, Pflichtteile nicht ausbezahlt werden, umfangreiche Vorwegverfügungen des Erblassers vorliegen, Erbgegenstände absichtlich belastet worden sind, um deren Wert zu schmälern (Wohnrechte, Hypotheken etc.), eine Erbenhaftung mehrerer Erben vorliegen kann, oder Teilungsversteigerungen zur Auseinandersetzung des Erbschaftsvermögens unter den Miterben erforderlich sind. Auch die sogenannte Erbschleicherei kann ein Ärgernis und ein Rechtsproblem darstellen. Wenn z. B. aus der Sachlage heraus Auslegungen des Willens des Erblassers erforderlich sind oder Testamentsanfechtungen in Betracht kommen können, ist die Beauftragung eines berufserfahrenen Erbrechtsanwalts sinnvoll. Ferner ist die Kanzlei bei der Erstellung von Pflegschaftsvollmachten behilflich.

 

Ferner können sich Mandanten sinnvoller Weise an die Kanzlei wenden, wenn z. B. eine Testamentsvollstreckung angeordnet ist und sie mit Einzelmaßnahmen des Testamentsvollstreckers nicht einverstanden sind. Für den Fall einer Erbschaftsausschlagung ist es wegen der sehr kurzen Frist sinnvoll, sehr zeitnah ab Bekanntwerden der Erbschaft anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.   

 

Eine kompetente rechtliche Beratung setzt ein intensives Beratungsgespräch in der Kanzlei mit dem Mandanten bzw. der Mandantin voraus, zu welchem vom Mandanten/Mandantin möglichst alle maßgeblichen Unterlagen zum Rechtsfall mitgebracht worden sind und der Sachverhalt, insbesondere auch die Verwandtschaftsverhältnisse sehr sorgfältig aufgeklärt und dargelegt werden müssen. Insbesondere sollten bei einer Erbschaft alle erbberechtigten Personen ermittelt werden oder bekannt sein. Eine genaue Erarbeitung des Sachverhalts (insbesondere der jeweiligen Verwandtschaftsverhältnisse) ist hier dringend erforderlich.

 

 

Über viele Todesfälle und Erbschaftsfälle erfahren Nachbarn und entfernte Verwandte über eine Tageszeitung mit Inseratteil

Welche Qualifikation hat der Kanzleiinhaber auf dem Gebiet des Erbrechts?

 

Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa, ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Erbrechts nachhaltig tätig, sowohl beratend als auch in gerichtlichen Verfahren.

 

Die Materie des Erbrechts ist mit der des Familienrechts eng verbunden. Früher war das Erbrecht ferner immer ein wesentlicher Bestandteil der Fachanwaltsausbildung für Familienrechtsanwälte. 

 

So ist es bei einer Erbschaft unbedingt erforderlich, sofern Eheleute die Erblasser sind, zu ermitteln, welchem Ehegatten welcher Vermögensgegenstand zugeordnet werden muss. Diese Zuordnung ist ausschließlich im Familienrecht, nämlich in dem ehelichen Güterrecht des BGB geregelt. Erst anschließend, wenn man den Vermögensgegenstand klar einem der Ehegatten zuordnen kann, kann man zuverlässig bestimmen, welche Erbrechte (z. B. Pflichtteilsrechte) daran bestehen können. 

Internetseiten und Links zum Erbrecht:

 

Eine empfehlenswerte Internetseite ist die Seite "Erbrecht heute" (www.erbrecht-heute.de). Ferner gibt es die Internetseite "Deutsches Forum für Erbrecht e. V." (www.erbrechtsforum.de), die zahlreiche Informationen enthält, sich aber vornehmlich an Interessen der Teilnehmer aus Kreisen der Anwaltschaft und der Steuerberater orientiert. 

 

Kanzleistandorte/Kontakt

Büro Aschaffenburg:

Weißenburger Straße 44
63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021 /

585 12 70

 

Büro Würzburg:

Berliner Platz 9 (6. Etage)

97080 Würzburg

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Büro Marktheidenfeld:

Luitpoldstraße 39

97828 Marktheidenfeld

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termine nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

In Ausnahmen sind nach vorheriger Vereinbarung auch Samstagstermine möglich. 

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