Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa - Rechtsanwalt/Anwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Versicherungsrecht - Fachanwalt für Familienrecht -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa  - Rechtsanwalt/Anwalt- Fachanwalt für Arbeitsrecht- Fachanwalt für Versicherungsrecht- Fachanwalt für Familienrecht  -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld   

Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Aschaffenburg

Das Handels- und Gesellschaftsrecht sowie das Maklerrecht sind Rechtsgebiete, die bei der anwaltlichen Bearbeitung einen bestimmten Wissens- und Erfahrungshintergrund erforderlich machen, der nicht immer vorhanden sein kann. Weil diese Rechtsfälle in der Praxis seltener vorkommen und zudem keine zwingenden Ausbildungs- und Prüfungsfächer im Studium sind, wird ein anwaltlicher Bearbeiter hier immer besondere praktische Erfahrungen benötigen.

 

Zusätzlich zu den Rechtsfällen des Handels- und Gesellschaftsrechts bearbeitet die Kanzlei auch Fälle des Maklerrechts.

 

Wann ist der Gang zu einem Anwalt für Handels- Gesellschafts- und Maklerrecht sinnvoll?

 

Bei den Mandanten, die in diesem Fachbereich die Kanzlei aufsuchen, handelt es sich nicht selten um teilweise oder sogar überwiegend sehr geschäftserfahrene Menschen, die den Zeitpunkt der Konsultation eines Anwalts selber zutreffend bestimmen können.

 

Insbesondere bei Personen, die sich selbständig machen wollen und die Wahl der richtigen Gesellschaftsform finden wollen, kann der rechtzeitige Besuch eines Anwalts oder auch eines Steuerberaters sehr oft sinnvoll sein. Vor allem, wenn die selbständige Tätigkeit mit umfangreichen Haftungsfolgen für den Unternehmer verbunden sein kann, sollte diese Frage von Anfang an zutreffend geklärt und gelöst werden.

 

Mandanten, die sich als Gesellschafter an Publikumsgesellschaften beteiligt haben, wollen nicht selten wissen, ob die Gesellschafterbeschlüsse wirksam verabschiedet worden sind, oder ob die Wahrnehmung der Informationspflichten durch die Gesellschaft ordnungsgemäß stattgefunden hat. Auch Bestrebungen zu Umgestaltungen einer Gesellschaft durch Mitgesellschafter können rechtliche Klärungen erforderlich machen.

Blick auf einen internationalen Handels- und Seehafen

Welche Tätigkeiten werden in der Kanzlei wahrgenommen?

 

-Gründung von Gesellschaften

-Beendigung und Auflösung von Gesellschaften

-Änderung der Rechtsform

-Eintritt und Austritt von Gesellschaftern

-Auseinandersetzungen von Gesellschaftern

-Gestaltung und Veränderung von Gesellschaftsverträgen

-Beratung von Unternehmen in Krisensituationen und bei erforderlichem Personalabbau

-Gestaltungsrechte von Gesellschaftern

-Beratung zur Bildung einer Ltd. (Bei Austritt von GB aus der EU problematisch!)

-Rechte aus Handelsgeschäften nach dem HGB

-Handelsvertreterrecht und Ansprüche daraus

 

Die Aufzählung kann wegen der gebotenen Übersichtlichkeit einer solchen Seite nicht vollständig sein, sondern soll einige der wichtigeren Beispiele der Tätigkeit beschreiben.

 

Welche Qualifikation hat der Kanzleiinhaber in diesem Bereich?

 

Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa, ist langjährig als Anwalt tätig. Bereits das Tätigkeitsgebiet der Kanzlei im Kapitalanlage- und Bankrecht macht eine oftmalige Auseinandersetzung mit der gesellschaftsrechtlichen Materie erforderlich. Er besucht ferner regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet.

 

Beispiele von rechtlichen Problemen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts:

 

Viele Kapitalanlagen, aber auch Versicherungen werden über Makler vertrieben. Damit ist bei rechtlichen Problemen auch eine Auseinandersetzung mit dem Maklerrecht erforderlich. Zudem finden sich in vielen Kapitalanlagen des grauen Kapitalmarkts gesellschaftsrechtliche Gestaltungen und Gesellschaftsverträge, die eine ständige Auseinandersetzung mit dieser Materie erforderlich machen. Oft werden Gesellschaften z. B. von einer AG in eine GmbH umgewandelt, nicht ganz selten können Nachschusspflichten der Gesellschafter entstehen.

 

Ferner gibt es eine Gründerhaftung. Oftmals geht es z. B. im Kapitalanlagerecht um eine Prospekthaftung, von der Vorstände, Aufsichtsräte und auch Beiräte erfasst sein können. Die Kanzlei ist mit der Materie sowohl über das Kapitalanlagerecht verbunden, wie auch durch einzelne Mandate zu gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen. Ferner vertritt die Kanzlei auch langjährig Handelsvertreter z. B. in ihrem Ausgleichsanspruch gegenüber dem Auftraggeber.

 

In den Fällen, in denen ein Unternehmen auch im Bereich der Personalkosten konsolidiert werden muss, können auch die arbeitsrechtlichen Kompetenzen des Kanzleiinhabers als Fachanwalt für Arbeitsrecht nützlich sein. Nützlich ist es teilweise auch, wenn der Kanzleiinhaber auf seine praktischen Kenntnisse als ehemaliger Firmenkreditberater einer Bank zurückgreifen kann. In diesem Bereich wurden umfangreiche Bilanzkenntnisse und ökonomische Kenntnisse erworben, die für eine Kreditvergabe normalerweise ausschlaggebend sind und die bei der Konsolidierung und Umstrukturierung von Unternehmen teilweise als notwendiges Handwerkszeug dienen müssen.

 

Vertreten werden von der Kanzlei kleinere und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer.

 

Internetseiten und Links zum Handels- und Gesellschaftsrecht:

 

- Justizportal des Bundes und der Länder mit Handelsregisterbekanntmachun-gen: (HR-Auskunft)

- Handelsregister: (www.handelsregister.de)

- Unternehmensregister: (www.unternehmensregister.de)

- Bundesanzeiger: (www.bundesanzeiger.de)

- Rechtswörterbuch: (http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/)

 

 

 

Nach einigen Monaten Erkrankung und Genesung ist Dr. Ulrich Stoklossa wieder im Büro tätig.

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Weißenburger Straße 44
63739 Aschaffenburg

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