Seit Bestehen unserer Kanzlei sind wir auch für Mandanten auch nachhaltig im Mietrecht tätig. Dabei sind wir sowohl für Mieter wie auch für Vermieter tätig.
Unsere Tätigkeiten im Mietrecht umfasst folgende Gebiete:
-Hilfe bei der Gestaltung und Überprüfung von Mietverträgen
-Hilfe und Beratung bei Kündigung des Mietvertrags (Eigenbedarfskündigung)
-Bearbeitung von Fällen des Mietrückstands
-Bearbeitung von Mietminderung/Mietmängeln
-Fälle der Mieterhöhung
-Instandhaltung, Modernisierung
-Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache
-Maklerverträge und Maklerprovisionen
-Vertretung bei Räumungsklagen (für Vermieter und Mieter)
-Angelegenheiten des Wohnungseigentums (WEG)
Wir beraten unsere Mandanten engagiert, führen, sofern erforderlich die notwendige Korrespondenz und vertreten Sie erforderlichenfalls auch vor Gericht.
Lassen Sie sich bei Problemen möglichst rechtzeitig beraten, weil dies oftmals zur Schadenvermeidung oder zur Schadenverringerung beiträgt.