Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa - Rechtsanwalt/Anwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Versicherungsrecht - Fachanwalt für Familienrecht -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa  - Rechtsanwalt/Anwalt- Fachanwalt für Arbeitsrecht- Fachanwalt für Versicherungsrecht- Fachanwalt für Familienrecht  -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld   

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, Aschaffenburg

Tätigkeiten: Unfallregulierung, Schadenersatzrecht, Verkehrs-OWI-Recht, Bußgeldsachen, Verkehrsstrafrecht

 

Für unsere Mandanten werden wir seit zahlreichen Jahren auch gerne im Verkehrsrecht tätig.

 

Beschreibung der Tätigkeiten der Kanzlei im Verkehrsrecht:

 

Das Verkehrsrecht beinhaltet im Wesentlichen die Bereiche Verkehrsunfallrecht und Schadenersatzrecht bzw. die Schadenabwicklung, das Recht der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr, des Fahrerlaubnisrecht und den Bereich von Kauf- und Werkverträgen rund um das Kraftfahrzeug.

 

Sehr oft geht es dabei auch um Forderungen aus Versicherungsverträgen, weil die Risiken im Verkehrsbereich vielfach über Versicherungspolicen versichert sein müssen.

 

In diesen hier genannten Bereichen ist die Kanzlei seit ihrer Gründung vor nahezu 62 Jahren befasst.

 

Im Bild: Der "Schilderwald" im Straßenverkehr. In der Praxis sind die Verkehsschilder zumeist nicht ganz so dicht gedrängt, wie auf diesem Bild.

Die Fragen für einen Beteiligten bei einem Verkehrsunfall lauten vielfach:

 

-Soll ein Sachverständigengutachten zur Höhe des Fahrzeugschadens eingeholt werden und müssen diese Kosten vom Unfallverursacher erstattet werden?

 

-Ist die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs veranlasst und können die Kosten erstattet werden?

 

-Gibt es bei dem Unfall eine volle Haftung des Unfallverursachers oder eine Schadenteilung?

 

-Kann die Umsatzsteuer bei dem Schaden erstattet werden?

 

-Was ist, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des PKW ggf. in überschaubarem Umfang übersteigen?

 

-Welche Schmerzensgeldhöhe ist bei erlittenen Personenschäden angemessen?

 

-Welche Auswirkungen haben eine eigene Unfallversicherung oder eine Fahrer- Plus Versicherung beim Geschädigten?

 

-Wie gestalten sich die Ansprüche, wenn es sich bei der schadenträchtigen Fahrt um eine Fahrt zur Arbeit gehandelt hat?

 

-Kann ein Haushaltsführungsschaden angesetzt werden und in welcher Höhe?

 

-Wie ist bei Leasingfahrzeugen zu verfahren? Welche Ansprüche hat der Leasingnehmer?

 

-Welche Mitteilungspflichten gibt es bei einem Verkehrsunfall?

 

-Lohnt bei einer Schadenteilung eine Teilabrechnung über die eigene Vollkaskoversicherung?

 

-Darf der PKW in einer Markenwerkstatt repariert werden, auch wenn er schon einige Jahre alt ist?

 

Das ist nur eine überschaubare Anzahl von Rechtsproblemen des Verkehrsrechts.

Weitere Fragen entstehen in den Bereichen des OWI-Rechts bzw. Bußgeldrechts, also bei Verkehrsverstößen, insbesondere dann, wenn diese mit Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister verbunden sind.

 

Umfangreiche Erfahrungen der Kanzlei bestehen auch im Bereich der Vertretung von Mandanten im Bereich des Verkehrsstrafrechts.     

 

Nach einigen Monaten Erkrankung und Genesung ist Dr. Ulrich Stoklossa wieder im Büro tätig.

Kanzleistandorte/Kontakt

Büro Aschaffenburg:

Weißenburger Straße 44
63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021 /

585 12 70

 

Büro Würzburg:

Berliner Platz 9 (6. Etage)

97080 Würzburg

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Büro Marktheidenfeld:

Luitpoldstraße 39

97828 Marktheidenfeld

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termine nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

In Ausnahmen sind nach vorheriger Vereinbarung auch Samstagstermine möglich. 

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