Tätigkeiten: Unfallregulierung, Schadenersatzrecht, Verkehrs-OWI-Recht, Bußgeldsachen, Verkehrsstrafrecht
Für unsere Mandanten werden wir seit zahlreichen Jahren auch gerne im Verkehrsrecht tätig.
Beschreibung der Tätigkeiten der Kanzlei im Verkehrsrecht:
Das Verkehrsrecht beinhaltet im Wesentlichen die Bereiche Verkehrsunfallrecht und Schadenersatzrecht bzw. die Schadenabwicklung, das Recht der Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr, des Fahrerlaubnisrecht und den Bereich von Kauf- und Werkverträgen rund um das Kraftfahrzeug.
Sehr oft geht es dabei auch um Forderungen aus Versicherungsverträgen, weil die Risiken im Verkehrsbereich vielfach über Versicherungspolicen versichert sein müssen.
In diesen hier genannten Bereichen ist die Kanzlei seit ihrer Gründung vor nahezu 62 Jahren befasst.
Die Fragen für einen Beteiligten bei einem Verkehrsunfall lauten vielfach:
-Soll ein Sachverständigengutachten zur Höhe des Fahrzeugschadens eingeholt werden und müssen diese Kosten vom Unfallverursacher erstattet werden?
-Ist die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs veranlasst und können die Kosten erstattet werden?
-Gibt es bei dem Unfall eine volle Haftung des Unfallverursachers oder eine Schadenteilung?
-Kann die Umsatzsteuer bei dem Schaden erstattet werden?
-Was ist, wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des PKW ggf. in überschaubarem Umfang übersteigen?
-Welche Schmerzensgeldhöhe ist bei erlittenen Personenschäden angemessen?
-Welche Auswirkungen haben eine eigene Unfallversicherung oder eine Fahrer- Plus Versicherung beim Geschädigten?
-Wie gestalten sich die Ansprüche, wenn es sich bei der schadenträchtigen Fahrt um eine Fahrt zur Arbeit gehandelt hat?
-Kann ein Haushaltsführungsschaden angesetzt werden und in welcher Höhe?
-Wie ist bei Leasingfahrzeugen zu verfahren? Welche Ansprüche hat der Leasingnehmer?
-Welche Mitteilungspflichten gibt es bei einem Verkehrsunfall?
-Lohnt bei einer Schadenteilung eine Teilabrechnung über die eigene Vollkaskoversicherung?
-Darf der PKW in einer Markenwerkstatt repariert werden, auch wenn er schon einige Jahre alt ist?
Das ist nur eine überschaubare Anzahl von Rechtsproblemen des Verkehrsrechts.
Weitere Fragen entstehen in den Bereichen des OWI-Rechts bzw. Bußgeldrechts, also bei Verkehrsverstößen, insbesondere dann, wenn diese mit Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister verbunden sind.
Umfangreiche Erfahrungen der Kanzlei bestehen auch im Bereich der Vertretung von Mandanten im Bereich des Verkehrsstrafrechts.