Auf dieser Seite wollen wir Ihnen den Kanzleisitz und die Schwerpunkte der Tätigkeit in Marktheidenfeld kurz vorstellen. Die Kanzlei besteht an diesem Sitz seit dem Jahr 1958.
Die Kanzlei wurde von Dr. Ulrich Walter Stoklossa im Jahr 1997 übernommen. Das Büro liegt an der Hauptstraße B 8, welche durch Marktheidenfeld führt.
Gerne nehmen wir uns Ihrer Rechtsprobleme an und bearbeiten diese aufgrund langjähriger Berufserfahrung sehr routiniert. Es werden in der Kanzlei auch Rechtsfälle bearbeitet, welche bundesweiter Natur sind.
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa ist seit dem Jahr 2001 Fachanwalt für Familienrecht, seit dem Jahr 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit dem Jahr 2010 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei:
-Kaufrecht, Werkvertragsrecht
-Allgemeines Vertragsrecht
-Erbrecht, Pflichtteilsrecht
-Recht der Ordnungswidrigkeiten (OWI)
-Bußgeldverfahren
-Strafverfahren rund um das Verkehrsrecht
-Arbeitsrecht
-Familienrecht
-Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt
-Versicherungsrecht
-Erbrecht
-Bank- und Kapitalmarktrecht, Kapitalanlagerecht, grauer Kapitalmarkt
-Sozialrecht, überwiegend wenn ein Bezug zum Arbeitsrecht vorliegt
-Grundstücksrecht, Grunddienstbarkeiten
-Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
-Unfallversicherungsrecht
-Anspruch auf Krankentagegeld
-Kündigungsschutzklagen
Allgemein üblich ist es, bei einer Mandatsannahme zunächst das Rechtsproblem telefonisch kurz vorab zu besprechen und dann einen Besprechungstermin bzw. Beratungstermin in der Kanzlei zu vereinbaren.
In dem Gespräch sollte dann geklärt werden, ob in dem konkreten Rechtsfall gegebenenfalls kurze Fristen zu beachten sind und welche Chancen und Risiken sich bei bei der Angelegenheit ergeben. Zunächst ist es aus der Sicht der Mandanten sinnvoll, außergerichtliche Löungen zu finden. Auch die Chancen einer gerichtlichen Geltendmachung des Anspruchs können besprochen werden.
Bitte reichen Sie, so wie das einige wenige Mandanten machen, keine umfassenden Unterlagenpakete an die Kanzlei, ohne vorab zu klären, ob die Kanzlei einen solchen Rechtsfall annimmt.