Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa - Rechtsanwalt/Anwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Versicherungsrecht - Fachanwalt für Familienrecht -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa  - Rechtsanwalt/Anwalt- Fachanwalt für Arbeitsrecht- Fachanwalt für Versicherungsrecht- Fachanwalt für Familienrecht  -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld   

Kanzlei für Anwaltshaftung

Am Kanzleistandort der Zweigstelle Würzburg werden für Mandanten ferner auch Anwaltshaftungsansprüche in den Bereichen der Fachanwaltszulassungen und zusätzlich dem Vertragsrecht bearbeitet.

 

Deutschland ist eines der wenigen Länder in Europa, in denen es keine kontrollierte Pflichtfortbildung für Anwälte gibt. Die gibt es in Deutschland allein für Fachanwälte. Das wirkt sich naturgemäß auf die Schadenquote am Markt aus.

 

Mit gewissen Einschränkungen kann es eine Qualitätsproblematik teilweise auch bei Fachanwälten geben. Für einen Zulassungsantrag zu einer Fachanwaltschaft braucht man in der Praxis für einen (von zahlreichen) gerichtlichen Rechtsfällen nur eine Klageschrift unterzeichnen (sog. bestimmender Schriftsatz). Wer die Klage wirklich erstellt hat und wer den Mandanten zuvor beraten hat, kann nach der einschlägigen Verordnung (FAO) nicht geprüft werden. Auch ist es derzeit egal, wer dann später den Verhandlungstermin, in dem oftmals intensive, manchmal auch komplizierte Vergleichsverhandlungen stattfinden, wahrnimmt. Ferner gibt es zahlreiche Kollegen, die bei den Klausuren des Fachanwaltslehrgangs beobachtet haben, wie einige Kollegen die Aufgaben per Whats-App an „Problemlöser-Teams“ in der eigenen Kanzlei weiterleiten und dann einige Stunden später eine Rück-E-Mail erhalten. Diese äußerst liberale Handhabung kann natürlich zu spürbaren Qualitätsmängeln führen.

 

Die Entscheidung, die Dienstleistung Anwaltshaftung anzubieten, ist für RA Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa deswegen naheliegend, weil langjährige Erfahrungen in den Bereichen der erworbenen Fachanwaltszulassungen vorliegen und zu einer fachgerechten Arbeitsleistung auf diesen Gebieten führen. Wer als Anwalt z. B. einen Schaden infolge einer fehlerhaften Unterhaltsberechnung prüfen will, muss auch schwierige Unterhaltsberechnungen selber durchführen können. Das wird aber oft nur von langjährig tätigen Familienrechtsanwälten, die zumeist seit vielen Jahren Fachanwalt für Familienrecht sind, beherrscht. Ähnlich ist es im Versicherungsrecht oder im Arbeitsrecht.

 

Es reicht also für eine qualifizierte Bearbeitung als Anwalt für Anwaltshaftungsfälle beispielsweise nicht aus, einige Bücher zur Anwaltshaftung zu besitzen oder im Bücherschrank zu haben.

 

Komplizierte Fehler und daraus folgende Schäden muss man oftmals mühsam bei der teilweise nicht ganz leichten Rechtsanwendung auf dem spezifischen Fachgebiet (z. B. Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht) suchen, wozu umfangreiche fachspezifische Kenntnisse notwendig sind.

  

Ferner hat der Kanzleiinhaber im Gegensatz zu fast allen am Markt befindlichen „Anbietern“ dieser Tätigkeit eine zivilrechtliche Promotion im Bereich der Anwaltshaftung und der Freiberuflerhaftung abgelegt. Dies war im Jahr 1997.

 

Die hierbei erworbenen umfangreichen Kenntnisse übersteigen damit diejenigen üblicher Anbieter notwendigerweise sehr deutlich. Zudem haben wir für unsere Mandanten bereits zahlreiche derartige Rechtssachen mit Erfolg bearbeitet.

 

Die Rechtsanwaltschaft in Deutschland und deren Standesvertreter sind sehr weitgehend der Ansicht, dass geschädigten Mandanten geholfen werden muss. Dies hat einerseits idealistische Gründe. Es geht aber auch darum, dass das bisher recht gute Ansehen der Anwaltschaft nicht leidet.

 

Wenn Sie also in diesem Rechtsbereich von Problemen betroffen sein sollten, auch wenn Sie vermuten, dass ein Anwaltshaftungsprozess von einem Anwalt unsachgemäß bearbeitet worden ist, können Sie gerne einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch in unserer Kanzlei vereinbaren. 

 

Nach einigen Monaten Erkrankung und Genesung ist Dr. Ulrich Stoklossa wieder im Büro tätig.

Kanzleistandorte/Kontakt

Büro Aschaffenburg:

Weißenburger Straße 44
63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021 /

585 12 70

 

Büro Würzburg:

Berliner Platz 9 (6. Etage)

97080 Würzburg

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Büro Marktheidenfeld:

Luitpoldstraße 39

97828 Marktheidenfeld

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termine nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

In Ausnahmen sind nach vorheriger Vereinbarung auch Samstagstermine möglich. 

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