Definition:
Mit dem Begriff Überstunden oder Mehrarbeit ist der Sachverhalt beschrieben, dass der Arbeitnehmer eine höhere Anzahl von Dienststunden erbringt, als arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich oder durch Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.
Es stellt sich dann die Frage, ob die zusätzlichen Arbeitsstunden vom Arbeitgeber zu vergüten sind.
Rechtliche Voraussetzungen für die Geltendmachung von Überstundenlohn:
Voraussetzung des Anspruchs auf Überstunden ist, dass der Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person die Überstunden entweder angeordnet, gebilligt oder geduldet hat.
Im Falle des Bestreitens von Überstunden durch den Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer die Überstunden im Einzelnen darlegen und beweisen. Es reicht dann aus, wenn der Arbeitnehmer vorträgt, von wann bis wann an welchen Tagen die Überstunden geleistet worden sind.
Dabei ist zu beachten, dass auch tariflich oder gesetzlich verbotene Überstunden zu vergüten sind.
Bei sog. "Hochverdienern" ist es so, dass Überstunden vom Arbeitgeber nicht vergütet werden müssen. Ein sog. Hochverdiener ist eine Person, die die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung übersteigt.
Eine Arbeitsvertragsklausel oder eine Vereinbarung, wonach Mehrarbeit ausschließlich durch Freizeitausgleich abzugelten ist, gilt als zulässig.
Ein bereits vorhandener Anspruch auf Überstundenvergütung kann, sofern nicht vertraglich vereinbart, nicht durch eine einseitige Freistellung durch den Arbeitgeber erfüllt werden.