Es gibt grundsätzlich zwei Varianten der Altersteilzeit:
-Kontinuierliche Altersteilzeit: Bei der kontinuierlichen Altersteilzeit (andere Bezeichnung: Gleichverteilungsmodell) reduziert der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit auf die Hälfte der ursprünglichen Arbeitszeit.
-Blockmodell: Die ganz überwiegend in der Praxis genutzte Form ist das Blockmodell. Die Altersteilzeit wir dabei in zwei gleich lange Phasen der Beschäftigung unterteilt. In der ersten Phase, der Arbeitsphase, beleibt es bei der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Diese bleibt ungekürzt. Der Arbeitsphase folgt dann die gleich lange Freistellungsphase. Im Durchschnitt der beiden Phasen ergibt sich dabei eine Reduzierung der Arbeitszeit um 50 %. Im Wesentlichen handelt es sich bei der Altersteilzeit um eine Teilzeittätigkeit. Lediglich die Anspruchsvoraussetzungen, die Förderung und auch die Bilanzierung ändert sich dabei. Das Altersteilzeitgesetz ist am 1. August 1996 in Kraft getreten und hat die gesetzlichen Regelungen zum Vorruhestand abgelöst.