Gründe für eine mögliche Arbeitnehmerhaftung:
Auslösender Grund für eine Arbeitnehmerhaftung ist grundsätzlich eine Vertragsverletzung oder eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Notwendig ist als Voraussetzung eine Pflichtenverletzung, ein darauf beruhender Schaden und ferner ein Verschulden des Arbeitnehmers.
Maßstäbe des Verschuldens:
Das schuldhafte Verhalten muss entweder fahrlässig oder vorsätzlich erfolgen. Bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer jedoch nicht. Bei leichter Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Schaden in den meisten Fällen vom Arbeitnehmer zu tragen. Bei Vorsatz haftet der Arbeitnehmer immer für den verursachten Schaden.
Eine Mitverursachung des Schadens (§ 254 BGB) durch den Arbeitgeber verändert die Haftungsquoten bei Fahrlässigkeit zu Gunsten des Arbeitnehmers zumeist deutlich. Ein hohes Schadenrisiko z. B. bei einem Produktionsprozess, sog. gefahrgeneigte Arbeit, kann die Haftungsquote ebenfalls zu Gunsten des Arbeitnehmers deutlich beeinflussen.