Definition:
Mit dem Begriff Arbeitsunfall (alternative Begriffe: Betriebsunfall, Berufsunfall) ist ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung bezeichnet. Die Berufskrankheit ist ein anderer sehr bedeutsamer Fall der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall der im Wesentlichen durch die versicherte Tätigkeit verursacht ist und nicht vorsätzlich herbeigeführt worden ist. Auch der Wegeunfall gilt in Deutschland als Arbeitsunfall. Dem Körperschaden ist ein Schaden eines Hilfsmittels (z. B. Brille oder Prothese) gleichgestellt, sofern dieses bestimmungsgemäß verwendet wird.
Die Voraussetzungen sind:
-Vorliegen einer versicherten Tätigkeit
-Konkrete Verrichtung im Rahmen der versicherten Tätigkeit
-Vorliegen eines Unfalls
-Innerer Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Unfall
-Die versicherte Tätigkeit und ihre Ausübung war für Unfall ferner ursächlich
-Vorliegen eines Gesundheitsschadens oder des Todes des Versicherten
Rechtsfolge eines Arbeitsunfalls oder des Berufsunfalls ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung von ihrer Leistungspflicht befreit ist (siehe § 11 Abs. 5, SGB V). Ferner soll der vorherige Gesundheitszustand des Verunfallten wiederhergestellt werden. Zudem kann ein Verletztengeld oder eine Hinterbliebenenrente zu zahlen sein.
Zu prüfen ist, ob der Arbeitnehmer eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat. Diese muss dann eventuell nehen der gesetzlichen Unfallversicherung eintreten.