Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa - Rechtsanwalt/Anwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Versicherungsrecht - Fachanwalt für Familienrecht -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa  - Rechtsanwalt/Anwalt- Fachanwalt für Arbeitsrecht- Fachanwalt für Versicherungsrecht- Fachanwalt für Familienrecht  -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld   

Sozialauswahl bei Kündigung:

Definition:

 

Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat der Arbeitgeber für eine fehlerfreie Sozialauswahl zu sorgen. Ansonsten kann die Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage mit Erfolg angegriffen werden. Dies ergibt sich aus § 1 Abs. I, II, III KSchG.

 

Danach ist bei der Sozialauswahl die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten oder eine Schwerbehinderung zu berücksichtigen. Nach allgemeiner Ansicht stellt die Dauer der Betriebszugehörigkeit den wichtigsten Gesichtspunkt für die Auswahl dar.

 

Arbeitnehmer, die nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen sind:

In die Sozialauswahl nach § 1 Abs. III, S. 1 sind Arbeitnehmer dann nicht einzubeziehen, wenn deren Weiterbeschäftigung insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebes, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt.

 

Beweislast des Arbeitnehmers, der sich auf eine sozial ungerechtfertigte Kündigung beruft.

 

Beruft sich der Arbeitnehmer auf eine sozial ungerechtfertigte Kündigung, muss er eine Kündigungsschutzklage erheben und im Rahmen der Klage einen Verstoß gegen eine korrekte Sozialauswahl vortragen und beweisen.

 

Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen Sozialauswahl geführt haben.

 

Sofern in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung in Sinne von § 95 BetrVG oder in einer betreffenden Richtlinie nach den Personalvertretungsgesetzen bestimmt ist, wie die sozialen Gesichtspunkte zueinander im Verhältnis zu bewerten sind, so kann eine solche Bewertung nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden.    

 

Nach einigen Monaten Erkrankung und Genesung ist Dr. Ulrich Stoklossa wieder im Büro tätig.

Kanzleistandorte/Kontakt

Büro Aschaffenburg:

Weißenburger Straße 44
63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021 /

585 12 70

 

Büro Würzburg:

Berliner Platz 9 (6. Etage)

97080 Würzburg

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Büro Marktheidenfeld:

Luitpoldstraße 39

97828 Marktheidenfeld

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termine nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

In Ausnahmen sind nach vorheriger Vereinbarung auch Samstagstermine möglich. 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa | Impressum