Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa - Rechtsanwalt/Anwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Versicherungsrecht - Fachanwalt für Familienrecht -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa  - Rechtsanwalt/Anwalt- Fachanwalt für Arbeitsrecht- Fachanwalt für Versicherungsrecht- Fachanwalt für Familienrecht  -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld   

Rechtsanwalt Bank-und Kapitalmarktrecht, Würzburg

Unsere Anwaltskanzlei ist seit mehr als 2 Jahrzehnten umfangreich in den Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts bzw. des Bank- und Kapitalanlagerechts tätig. Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa steht Mandantinnen und Mandanten daher seit vielen Jahren bei derartigen Rechtsfällen sowie auch bei Fällen des allgemeinen Bankrechts zur Seite.

 

Der Kanzleiinhaber bearbeitet diese Rechtsfälle des Bank- und Kapitalmarktrechts auch deshalb besonders engagiert und fachkundig, weil er vor dem Studium eine Berufsausbildung als Bankkaufmann absolviert hatte und damit nicht nur Rechtskenntnisse auf diesem Gebiet hat, sondern auch praktische kaufmännische und betriebswirtschaftliche Berufskenntnisse. Schwerpunkt der Bearbeitung in unserer Kanzlei sind die Fälle des Kapitalanlagerechts bzw. des Kapitalmarktrechts, darunter insbesondere die Fälle des „grauen Kapitalmarkts“.

 

Eine neue Verfahrenswelle in Banksachen könnte sich bei Vorfälligkeitsentschädigungen ergeben, weil viele AGB der Banken und Sparkassen in diesem Punkt intransparent sind und nach dem BGB eine Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank nur gefordert werden darf, wenn die verwendete Klausel transparent ist und auch den Schadenberechnungsmodus hinreichend beschreibt.

 

Welche Rechtsgebiete des Bankrechts und des Kapitalanlagerechts werden überwiegend in der Kanzlei bearbeitet?

 

-Vorfälligkeitsentschädigungen

-Ansprüche aus Prospekthaftung

-Fehlerhafte, nicht anlegergerechte Anlageberatung (Falschberatung)

-Überhöhte Emissions- und Platzierungskosten

-Kapitalanlagebetrug, Schneeballsysteme

-Arrestverfahren zur Anspruchssicherung des Anlegers

-Ansprüche aus missglücktem Anteils- und Fondskauf

-Kauf geschlossener und offener Fondsanteile

-Erwerb stiller Beteiligungen, Nachschusspflichten

-Verluste bei Geldanlagen durch fehlende oder zu geringe Risikostreuung

-Schäden aus gewerblicher Vermögensverwaltung 

-Verschwiegene Kick-Back-Zahlungen und Rückvergütungen

-Rückabwicklung von Beteiligungen

-Widerrufsangelegenheiten nach dem Verbraucherkreditgesetz

-Unwirksame Mitverpflichtungen bei Krediten

-Bürgschaftsrecht, Inanspruchnahme aus Bürgschaften, sittenwidrige Übersicherung

-Kreditsicherungsrecht (Sicherungsübereignungen, Zessionen etc.)

-Aktionärsrechte, Auskunftsrechte, Stimmrechte

-Schuldenregelungen bei Ehescheidungen

-Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Insolvenzverwalter

-Hypotheken- und Grundschuldrecht, Darlehensbesicherung

-Ansprüche und Verpflichtungen aus Scheck- und Wechselrecht

 

Mit der vorstehenden Aufzählung ist nur ein Teil der verschiedenen Angelegenheiten im Bank- und Kapitalanlagerecht/Kapitalmarktrecht beschrieben.

 

Ab welchem Zeitpunkt ist ein Beratungsgespräch bei einem fachlich qualifizierten Anwalt zu empfehlen?

 

Ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt mit besonderen bankrechtlichen Kenntnissen oder Kenntnissen des Kapitalanlagerechts ist dann sinnvoll, wenn die ökonomischen Versprechen oder Zusagen des Prospektherausgebers, der Prospektverantwortlichen, der Gründer, der „Hintermänner“, oder der Berater nicht erfüllt werden. Ferner auch dann, wenn Fehler oder Unterlassungen des Mittelverwendungskontrolleurs vorliegen können oder aber wenn Tatsachen erkennbar werden, die darauf hindeuten, dass in absehbarer Zukunft die diversen Zusagen oder für den Kapitalanleger und seine Entscheidung wesentliche Beschreibungen nicht mehr erreicht oder erfüllt werden können. Auch Informationsschreiben oder „Gewinnwarnungen“ der Anlagegesellschaft können einen Hinweis dazu geben.

 

Die Zusagen und Versprechen der Anlagegesellschaft können sich aus dem Prospekt ergeben oder aus den Erklärungen des Beraters, ferner aus Ertragsprognosen, Geschäftsplänen, Risikoeinstufungen, Aussagen zur Veräußerbarkeit der Anlage oder zur Rückführung des Kapitals.

 

Seit dem 01.06.2012 ergeben sich die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen der Prospekthaftung maßgeblich aus den Vorschriften des VermAnlG (Vermögensanlagengesetz). Sofern es eigenständige Vertragsverletzungen gibt, welche später eingetreten sind, kann das zu einem eigenständigen Anlaufen einer neuen Verjährungsfrist führen.

 

Im Bereich des Bankrechts liegt der sinnvolle Zeitpunkt zur Beratung durch einen qualifizierten Anwalt für Bankrecht normalerweise dann vor, wenn der Mandant vermuten muss, entweder bei Bankgeschäften einen fremd verschuldeten Vermögensschaden erlitten zu haben, nichtberechtigten Forderungen des Vertragspartners bzw. Dritter ausgesetzt zu sein, wie z. B. Nachforderungen oder Rückforderungen zu den vorherigen Ausschüttungen.

 

Das gilt auch dann, wenn die wirtschaftlichen Versprechen zur Rendite, Sicherheit, Emissions- und Platzierungskosten, nachhaltiger Wertentwicklung, Verfügbarkeit, Veräußerbarkeit (Fungibilität) der Anlage etc. der Bank gegenüber dem Mandanten nicht erfüllt werden. Dabei muss die Kapitalanlage auch für den Anleger individuell geeignet sein.

 

Wenn dann die Korrespondenz mit der Anlagegesellschaft oder dem Vermittler bw. Berater keine tragbaren Ergebnisse hervorbringt, empfiehlt sich in zahlreichen Fällen ein gerichtliches Klageverfahren.

 

Bei Kapitalanlageproblemen geht es nicht selten um viel Geld

Welche Qualifikation hat der Kanzleiinhaber auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts?

 

Der Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa, ist seit mehr als 20 Jahren auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagerechts tätig.

 

Er hatte im Studium das Wahlfach Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bankrecht gewählt, in dem er auch die Examenshausarbeit zum 1. juristischen Staatsexamen zu schreiben hatte (Wechselrecht, Scheckrecht, Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht). Vor dem Studium, nämlich in den Jahren Herbst 1979 bis Anfang 1982, hatte er den Beruf des Bankkaufmanns erlernt. Dieser Beruf wurde auch in der ersten beruflichen Zeit nach dem 2. Staatsexamen (als Firmenkreditberater) und vor Aufnahme der Dissertation ausgeübt.

 

Erst praktische berufliche Kenntnisse in der betreffenden Branche eröffnen in den meisten Fällen die Möglichkeit, bankrechtliche und kapitalanlagerechtliche Vorgänge sowohl kaufmännisch als auch juristisch bewerten zu können. Zumeist wird nur ein juristischer Bearbeiter, der in der betreffenden Branche auch ausgebildet und dort mehrjährig tätig war, z. B. Effektivzinsangaben in einem Kreditvertrag rechnerisch überprüfen können, Tilgungspläne nachrechnen können oder z. B. Geschäftspläne oder Bilanzen mit betriebswirtschaftlichen Kennzahlen in Emissionsprospekten auf eine ökonomische Plausibilität hin überprüfen können. Diese Tätigkeiten sind in erster Linie kaufmännisch bzw. betriebswirtschaftlich geprägt. Die Missgeschicke oder Fehlgestaltungen bei Kapitalanlagegesellschaften, die zu einer Schieflage führen können, haben zumeist betriebswirtschaftliche oder kaufmännische Ursachen.

 

Der Kanzleiinhaber besucht ständig Weiterbildungsseminare auf dem Gebiet des Bankrechts. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche bankrechtliche Literatur und elektronische Recherchesysteme.

 

 

Nach einigen Monaten Erkrankung und Genesung ist Dr. Ulrich Stoklossa wieder im Büro tätig.

Kanzleistandorte/Kontakt

Büro Aschaffenburg:

Weißenburger Straße 44
63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021 /

585 12 70

 

Büro Würzburg:

Berliner Platz 9 (6. Etage)

97080 Würzburg

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Büro Marktheidenfeld:

Luitpoldstraße 39

97828 Marktheidenfeld

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termine nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

In Ausnahmen sind nach vorheriger Vereinbarung auch Samstagstermine möglich. 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa | Impressum