Unsere Kanzlei ist nachhaltig und bereits über viele Jahre im Bereich des Erbrechts tätig. Wir werden für unsere Mandanten daher gerne auch im Erbrecht tätig.
Erste Fragen, die ein Erbe klären sollte:
Soll die Erbschaft angenommen werden? Hier ist sehr zügig zu prüfen, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist. Es ist dabei die Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB unbedingt zu beachten. Diese beträgt normalerweise 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Erbschaft. Es ist daher Eile geboten und es macht auch Sinn, sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Eine Haftung besteht hier immer für die Schulden, die durch die Erbschaft übernommen werden. Durch ein Inventarverzeichnis lässt sich die Haftung ggf. beschränken.
Was sollte man als Pflichtteilberechtigter zu beachten?
Als erstes empfiehlt es sich, den oder die Erben zur Auskunft über den Nachlass aufzufordern. Oftmals sind die ersten Auskünfte von Erben oder Erbschaftsbesitzern nicht vollständig. Zu berücksichtigen sind hier auch Schenkungen des Erblassers an den Erben in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall. Auch ältere Schenkungen können in Einzelfällen noch zu dem Erbe zählen.
Unsere Tätigkeiten im Erbrecht:
-Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
-Geltendmachung von Auskunftsansprüchen
-Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen/Pflichtteilsrecht
-Vertretung im Erbscheinverfahren
-Testamentsauslegung
-Beratung in Testamentsgestaltungen
-Abwehr von unerwünschten Anordnungen von Amtspflegschaften
-Hilfe bei der Abfassung von Testamenten und bei der Hinterlegung bei Gericht
Rechtsschutzversicherung:
Bei vielen Rechtsschutzversicherungen ist der Bereich Erbrecht als Beratung oder als sog. Erstberatung versichert.
Internetseiten und Links zum Erbrecht:
Eine empfehlenswerte Internetseite ist die Seite "Erbrecht heute" (www.erbrecht-heute.de). Ferner gibt es die Internetseite "Deutsches Forum für Erbrecht e. V." (www.erbrechtsforum.de), die zahlreiche Informationen enthält, sich aber vornehmlich an Interessen der Teilnehmer aus Kreisen der Anwaltschaft und der Steuerberater orientiert. Die Seite "Familienratgeber" enthält entgegen ihrer Bezeichnung auch zahlreiche Themen des Erbrechts (www.familienratgeber.de). Das ziemlich umfangreiche Portal "Justiz und Recht" verfügt ebenfalls über einen Bereich Erbrecht (http://www.justiz-und-recht.de/).