Nachfolgend haben wir eine spezifische Seite mit dem Fachbereich Familienrecht für den Standort Würzburg entwickelt:
Rechtsfälle aus dem Familienrecht, dem Eherecht und dem Scheidungsrecht werden seit etlichen Jahren auch in unserer Kanzlei in Würzburg bearbeitet. Herr Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa, Fachanwalt für Familienrecht, berät Sie gerne in allen Fragen rund um das Familienrecht, das Eherecht und ferner auch das Erbrecht. Er ist seit rund 20 Jahren Fachanwalt für Familienrecht.
Welche Lebensbereiche werden durch das Familienrecht geregelt?
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist im BGB in den §§ 1303 ff. geregelt. Dort sind die rechtlichen Beziehungen zwischen den Eheleuten, Eltern und Kindern und teilweise auch zwischen den Großeltern festgelegt.
-Aktuelle Information zum Kindesunterhaltsrecht:
Ab dem 01.01.2021 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle mit leicht erhöhten Unterhaltsbeträgen.
Kurzer Überblick über die Tätigkeiten unserer Kanzlei im Familienrecht:
-Ehescheidung, Ansprüche bei Trennung
-Vertretung bei Härtefallscheidungen und Gewaltschutz
-Vertretung in Sachen Versorgungsausgleich
-Vertretung beim Zugewinnausgleich
-Vertretung der Ehegatten Sachen eheliches Vermögen
-Vertretung in Sachen gemeinsamer Schulden der Eheleute
-Geltendmachung und Berechnung von Kindesunterhalt und Sonderbedarf
-Geltendmachung und Berechnung von Ehegattenunterhalt
-Schaffung und Abänderung von Unterhaltstiteln
-Verfahren der Wohnungszuweisung
-Vertretung bei Hausratsverfahren
-Vertretung in Sachen Sorgerecht Kind
-Vertretung in Sachen Besuchsrecht Kind
-Vertretung in Sachen Namensrecht Kind
-Vertretung in Verfahren der Einstweiligen Anordnung (EA- bzw. Eilverfahren)
In welchen Situationen empfiehlt sich Beauftragung eines Fachanwalts für Familienrecht?
In zahlreichen Fällen ist eine Beratung, Geschäftstätigkeit (Korrespondenz) und erforderlichenfalls auch Prozessführung für den Mandanten durch einen qualifizierten und erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht sinnvoll. Das gilt z. B. wenn Rechtsbeziehungen, Rechtsfolgen oder Ansprüche, beispielsweise wegen Trennungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt und Vermögen, Schulden bzw. Schuldenregelungen der Eheleute, Zugewinn, Haushaltsgeld bzw. Haushaltsmittel der Familie zwischen den Parteien umstritten sind. Dies gilt auch bei Streitigkeiten zum Recht an der ehelichen Wohnung, zum Sorgerecht für die Kinder, zum Kindschaftsrecht, zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, zum Besuchsrecht, Namensrecht, zu Fragen ehegemeinsamer Schulden und bei erbrechtlichen Regelungen unter Eheleuten. Auch in Verfahren der einstweiligen Anordnung (Eilverfahren) ist eine Beauftragung eines versierten Fachanwalts für Familienrecht sinnvoll.
Gesetzlicher Anwaltszwang in gerichtlichen Eheverfahren:
Eine Beauftragung eines Anwalts in Ehesachen z. B. bei einer Ehescheidung, Eheanfechtung, Versorgungsausgleich oder Zugewinn ist aufgrund des Gesetzes vom Gesetzgeber zwingend vorgesehen.
Nach der Reform des FamFG, also des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde der Anwaltszwang auch auf die Folgesachen einer Ehesache, also z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Besuchsrecht Kind, Zugewinnausgleich und ähnliche Ansprüche ausgeweitet.
Besuchsrecht für Väter nichtehelicher Kinder:
Ab dem 19.05.2013 gibt es zudem die neue gesetzliche Möglichkeit für nichteheliche Väter, ein gemeinsames Sorgerecht zusammen mit der Kindsmutter zu erhalten. Problematisch ist auch nicht selten der Elternunterhalt, also der Unterhalt, den erwachsene Kinder gegenüber ihren bedürftigen Eltern bzw. gegenüber dem z. B. für Heimkosten eingetretenen Sozialamt eventuell zu leisten haben. Hier gibt es für zahlreiche Lebenshaltungskosten einer potentiell leistungspflichtigen Person entsprechende Freibeträge. Die Regelungen der einzelnen Bundesländer sind in diesem Bereich vielfach unterschiedlich.
Interessante Portale zum Familienrecht im Internet:
Die Seite der "Familienanwälte im DAV" (www.familienanwaelte-dav.de) gibt ebenfalls Begriffsdefinitionen bzw. Empfehlungen an Interessenten in Sachen Familienrecht ab. Das "Info-Portal Familienratgeber" (www.familienratgeber.de) behandelt die Bereiche Familienrecht, Sozialrecht und andere verwandte Bereiche. Die Seite "Deutscher Familiengerichtstag" (http://www.dfgt.de/index.php5) gibt dem Leser unter Anderem einige nützliche Links zum Familienrecht. Eine Seite zum Familienrecht, ist Jurawiki.de/Familienrecht (http://www.jurawiki.de/FamilienRecht). Diese Seite enthält vor allem zahlreiche weiterführende Links zum Thema.
Über den nachfolgend aufgeführten Link zu der Internetseite des OLG Düsseldorf (OLG-düsseldorf.nrw.de) lässt sich die jeweils aktuelle Version der Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt mit der dazugehörigen Zahlbetragstabelle aufrufen, sowie ferner auch die entsprechenden Tabellen der Vorjahre.
In Ergänzung zur Düsseldorfer Tabelle sind üblicherweise die Leitlinien der regional für Familienrechtssachen zuständigen regionalen Oberlandesgerichte zu berücksichtigen. Für den Bereich des OLG Bamberg sind dies die süddeutschen Unterhaltsleitlinien (SüdL). Eine Übersicht zu den unterschiedlichen familienrechtlichen Leitlinien der verschiedenen OLG enthält die Seite „unterhaltsrechtliche Leitlinien“.
Verfahrenskostenhilfe-Formular (VKH-Formular) nebst Erläuterungsbogen:
Weil im Familienrecht gegenüber anderen Rechtsbereichen eine etwas erhöhte Anzahl von Mandanten und Mandantinnen die Anwaltskosten und die Gerichtskosten für das gerichtliche Verfahren VKH (Verfahrenskostenhilfe) beantragen kann, finden Sie nachfolgend auch einen Link zu einer PDF- Datei für ein amtliches PKH bzw. VKH-Formular (vollständige Bezeichnung: Formular zu den persönlichen wirtschaftlichen Verhältnissen des PKH- bzw. VKH- Antragstellers) mit einem dazugehörigen Erläuterungsbogen der Anleitungen zur Ausfüllung des Antrags aufweist. Das Formular kann online oder nach Download ausgefüllt werden.
Fragebogen zum Versorgungsausgleich und Erläuterungsbogen:
Bei Ehesachen müssen die antragstellenden Eheleute praktisch immer einen amtlichen Bogen zum Versorgungsausgleich auszufüllen und über die Anwaltskanzlei bei Gericht einreichen. Ausnahmen kann es geben, wenn die Eheleute den Zugewinnausgleich etwa durch einen Ehevertrag ausgeschlossen oder modifizier haben.
Für den Fall, dass Sie als Mandant/Mandantin, das betreffende Formular schon früher ausfüllen möchten oder für den Fall des Abhandenkommens des Formulars ist hier nachfolgend ein Link zu einer PDF Datei mit einem amtlichen Formular zum Versorgungsausgleich vorhanden. Sofern Sie Anleitungen zur richtigen Ausfüllung des Fragebogens zum Versorgungsausgleich benötigen, kann den nachfolgenden Link zu einem amtlichen Erläuterungsbogen mit Ausfüllhinweisen hilfreich sein.