Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa - Rechtsanwalt/Anwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Versicherungsrecht - Fachanwalt für Familienrecht -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa  - Rechtsanwalt/Anwalt- Fachanwalt für Arbeitsrecht- Fachanwalt für Versicherungsrecht- Fachanwalt für Familienrecht  -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld   

Eheliches Vermögen:

Durch das Güterrecht (§§ 1363 BGB bis 1563 BGB) wird geregelt, welchen Ehegatten, oder bei Lebenspartnerschaft, welchem Lebenspartner bestimmte Vermögensgegenstände gehören. Diese Zuordnung beeinflusst grundsätzlich auch die Haftung für Verbindlichkeiten der Eheleute.

 

Dabei wird auch die Frage geregelt, wie das Vermögen bei einer Scheidung zu behandeln ist.

 

Als Güterstände gibt es in Deutschland die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die fortgesetzte Gütergemeinschaft. Sofern die Eheleute keine notarielle Regelung des Güterstandes vorgenommen haben, ist automatisch eine Zugewinngemeinschaft gegeben.

 

Wesen der Zugewinngemeinschaft ist es, dass jeder der Eheleute das Vermögen, welches er in die Ehe mit einbringt, als eigenes Vermögen behält.

 

Nur das von den Eheleuten gemeinsam erwirtschaftete Vermögen ist beiden Eheleuten zuzuordnen. Falls die Ehe geschieden werden sollte, so ist nur dieses Vermögen zwischen den Eheleuten aufzuteilen.

 

Der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn kann einen sog. Zugewinnausgleich verlangen. Der betreffende Anspruch nennt sich Zugewinnausgleichsanspruch.

 

Nach einigen Monaten Erkrankung und Genesung ist Dr. Ulrich Stoklossa wieder im Büro tätig.

Kanzleistandorte/Kontakt

Büro Aschaffenburg:

Weißenburger Straße 44
63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021 /

585 12 70

 

Büro Würzburg:

Berliner Platz 9 (6. Etage)

97080 Würzburg

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Büro Marktheidenfeld:

Luitpoldstraße 39

97828 Marktheidenfeld

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termine nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

In Ausnahmen sind nach vorheriger Vereinbarung auch Samstagstermine möglich. 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa | Impressum