Seit langer Zeit werden wir auch für unsere Mandanten im Verkehrsrecht und im Unfallrecht tätig.
Das Verkehrsrecht beinhaltet im Wesentlichen folgende Bereiche:
-Verkehrsunfallrecht
-Schadenersatzrecht bzw. Schadenabwicklung, Schmerzensgeld
-Recht der Ordnungswidrigkeiten
-Straftaten im Straßenverkehr
-Fahrerlaubnisrecht, MPU
-Kauf- und Werkverträge rund um das Kraftfahrzeug
Im Verkehrsrecht gibt es oftmals, besonders bei Bußgeldverfahren oder Strafverfahren mit Strafbefehl, kurze Fristen (beispielsweise 2 Wochen ab Zustellung), so dass Sie zur Wahrung Ihrer Rechte zügig reagieren müssen. Aus diesem Grund bietet unsere Kanzlei in solchen Eilfällen immer eine kurzfristige Beratung an.
Typische Fälle im Verkehrsrecht und OWI Recht:
Hier ist vorrangig die Messmethode, eventuelle Störfaktoren und das Messgerät sowie dessen Justierung/Eichung zu überprüfen. Wir klären Sie dazu auf.
2. Abstandsmessung:
Auch hier spielt die Messmethode und Dokumentation der Polizei eine wesentliche Rolle. Besondere Rahmenbedingung, wie Bremsen des Vordermanns oder plötzliche Spurwechsel können den Beschuldigten aber entlasten.
3. Rotlichtverstoß:
Geahndet wird dieser Verstoß als qualifizierter Verstoß in der Regel mit einem Fahrverbot. Hier sind vor allem die Messverfahren und die Dokumentation der Behörden zu überprüfen.
4. Verstoß gegen Abbiegeverbot, Überholverbot:
Geahndet wird dies vielfach mit Punkten im Verkehrszentralregister. Hier vertreten wir Sie in Bußgeld- und Strafsachen, damit die negativen Folgen für Sie reduziert werden können.
5. Verkehrsdelikte aufgrund von Alkohol und Drogen:
Schwerere Verstöße in diesem Bereich können eine MPU veranlassen. Maßgeblich sind hier oft die Messverfahren sowie die Rahmenumstände der Tat, wie zum Beispiel das Gefährdungspotential.
Verkehrsrecht und Rechtsschutzversicherung:
Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ist das Verkehrsrecht mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer nicht vorsätzlich gehandelt hat.
Sofern Ihnen nach einem vorgehaltenen Verstoß Punkte im Verkehrszentralregister drohen, ist die Einschaltung eines Anwalts oftmals sinnvoll.
Die Erfahrung lehrt, dass sich Verkehrsteilnehmer, denen wegen der Anzahl der Punkte ein Fahrerlaubnisentzug droht, sich darüber ärgern, nicht bereits in älteren, das heißt weiter zurückliegenden Bußgeldfällen, bereits einen Anwalt eingeschaltet zu haben und so Chancen "verspielt" zu haben.
Gerne stehen wir Ihnen auch telefonisch bei einer ersten Besprechung zur Verfügung, bei der die Chancen eines Rechtsmittels oder Einspruchs kurz vorbesprochen werden können.