Zweck und Inhalt der Feuerversicherung:
Die Feuerversicherung ist ein Bestandteil der Gebäudeversicherung. Oftmals ist sie ein Bestandteil eines Gebäudeversicherungsvertrags. Sie trägt Kosten am versicherten Gebäude, die durch Feuer entstehen.
Die Versicherung schützt vor Feuer, Brand, Blitzschlag und Explosionen. Bei einer Kreditfinanzierung des Gebäudes ist es üblich, dass das Kreditinstitut einen Nachweis des Abschlusses einer Feuerversicherungspolice für das Gebäude verlangen muss. Für den Eintrittsfall sind die Leistungen des Feuerversicherers an das finanzierende Kreditinstitut abgetreten. Ferner wir das finanzierende Kreditinstitut üblicherweise vom Feuerversicherer informiert, falls es zu Prämienrückständen bei der Feuerversicherung gekommen ist.
Versichert sind auch indirekte Schäden, etwa durch Löschwasser oder Löschschaum, auch Flugzeugabstürze auf Gebäude oder Herunterfallen von Ladung von Flugzeugen ist vielfach versichert. Bei der Feuerversicherung für Unternehmen und Selbständige sind vielfach noch weitere Punkte versichert.
Gesetzliche Regelung:
Die Feuerversicherung ist in den §§ 142 bis 149 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Hinzu kommen die vertraglichen Vereinbarungen aus den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft (Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen, AFB).