Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine private Versicherung, welche für den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter bietet. Die Schadenersatzansprüche müssen aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtansprüche bestehen. Aufgabe des Versicherers ist es, solche Ansprüche entweder zu erfüllen oder aber abzuwehren.
Es gibt am Markt private Haftpflichtversicherungen, Betriebshaftpflichtversicherungen und auch Berufshaftpflichtversicherungen. Letztere werden abgeschlossen, um berufliche Haftpflichtschäden abzudecken. In manchen Berufen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung eine zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs bzw. die Berufszulassung. Der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung ist praktisch immer freiwillig.
Bei der privaten Haftpflichtversicherung richtet sich die Eintrittspflicht normalerweise nach dem allgemeinen Zivilrecht. Die Frage, welche Risiken abgedeckt sind, richtet sich nach den jeweils abgeschlossenen Haftpflichtbedingungen (AHB). Auf eine gesetzliche Regelung zur Haftpflichtversicherung im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) hat der Gesetzgeber verzichtet.