Nachfolgend erhalten Sie einige grundlegende Informationen zur Krankentagegeldversicherung (KTG):
Zweck der Krankentagegeldversicherung:
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Versicherung, welche am Markt relativ oft anzutreffen ist. Sie dient dem Zweck, einen Minderverdienst im Krankheitsfall auszugleichen, welcher entweder bei Selbständigen entsteht, wenn diese infolge von Krankheit nicht arbeiten können, oder aber bei abhängig Beschäftigten dadurch entsteht, dass die Höhe des Krankengeldes geringer ist, als der übliche Netto-Lohn.
Zu unterscheiden ist das Krankentagegeld von dem Krankengeld. Das Krankengeld ist eine gesetzliche Lohnersatzleistung. Dagegen wird das Krankentagegeld wird aus einem privaten Versicherungsvertrag im Leistungsfall gezahlt. Ferner sind die oben genannten Versicherungen vom Krankenhaustagegeld zu unterscheiden. Letzteres wird nur bei einem Krankenhausaufenthalt gezahlt.
Wichtig ist es noch zu wissen, dass bei einem Teil der privaten Krankheitskostenversicherungen (PKV) ein Krankentagegeld mitversichert ist. Das muss man aber im Einzelfall genau prüfen. Auch sollte man prüfen, ob die Höhe des Krankentagegeldes bei der PKV ausreichend ist und eventuell ein ergänzender Versicherungsschutz sinnvoll ist.
Praktische Problemfelder:
Praktische Probleme ergeben sich in dem heute immer stärker um sich greifenden Bereich psychischer Belastungen und Erkrankungen am Arbeitsplatz und deren Anerkennung als Leistungsgrund. Ferner können auch vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen zu Streitigkeiten führen.