Definition:
Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Versicherung biometrischer Umstände. Dabei ist entweder der Tod oder die Invalidität, manchmal auch Berufsunfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit versichert, oder die Versicherungssumme wird zusammen mit den Überschussanteilen an den Versicherungsnehmer bei Ende der Laufzeit oder bei Erreichen eines bestimmten Alters ausgeschüttet.
Arten der Lebensversicherungen:
Man unterscheidet Kapitallebensversicherungen und Risikolebensversicherungen. Bei Letzteren wird kein Kapital angesammelt, sondern nur im Fall des Todes oder der Invalidität eine bestimmte Versicherungsleistung erbracht.
Bei den Ausschüttungen im Leistungsfall kann es so sein, dass statt einer Einmalzahlung auch eine Rente gezahlt wird. Bei manchen Versicherungen gibt es Klauseln, wonach eine Versicherungsleistung bei Invalidität nur in Form eine Rente gewährt wird, wenn der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalls bereits Rentner war. Bei zahlreichen Lebensversicherungen sind weitere Risiken mitversichert, zum Beispiel die Berufsunfähigkeit im Wege einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). Manchmal wird statt der Berufsunfähigkeit die Arbeitsunfähigkeit mitversichert.
Ferner gibt es neben der konventionellen Lebensversicherung fondsgebundene Lebensversicherungen und Indexlebensversicherungen.
Rechtsgrundlagen der Lebensversicherung:
Die Lebensversicherung ist in den §§ 150 bis 171 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, ferner in den Allgemeinen Lebensversicherungsbedingungen (ALB) der jeweiligen Gesellschaften