Definition:
Ein Versicherungsschein ist eine Urkunde, welche nachweist, dass ein bestimmter Versicherungsvertrag zustande gekommen ist. Er stellt das Vertragsdokument dar, aus dem sich der Nachweis erbringen lässt, ob ein bestimmter Versicherungsvertrag geschlossen worden ist. Mit ihm wird festgehalten, welches Risiko versichert ist und welche Ausschlüsse es gibt. Eine andere Bezeichnung ist auch die Bezeichnung „Versicherungspolice“.
In Deutschland hat der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Ausstellung eines Versicherungsscheins. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 3 Abs. I VVG.