Für unsere Mandanten werden wir auch im Vertragsrecht und Kaufrecht gerne tätig. Dabei helfen uns die langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet sowie die ständige und umfangreiche Weiterbildung.
Grundsätzliche Interessenlage im Vertrags-und Kaufrecht:
Der Austausch von Waren und Dienstleistungen wird in unserem Wirtschaftssystem ganz überwiegend durch Verträge geregelt. Dabei soll ein sachgerecht ausgearbeiteter Vertrag die Ansprüche und Pflichten beider Vertragsparteien zutreffend regeln (Privatautonomie). Gesetzlich normierte Verträge gibt es grundsätzlich oder überwiegend nicht, Vorrang hat ganz überwiegend die Gestaltung der Vertragsparteien. Zumeist verspricht eine Vertragspartei, eine bestimmte Ware zu liefern oder eine Dienstleistung zu erbringen und die andere Vertragspartei verspricht die Abnahme der Ware oder Dienstleistung sowie die Bezahlung.
Dabei gibt es zahlreiche verschiedene Vertragsarten, welche teilweise im BGB geregelt sind, aber bei Bedarf von den Vertragsparteien modifiziert werden können. Schließt eine der Parteien eine Vielzahl von Verträgen ab, so besteht das Interesse, Allgemeine Geschäftsbedingungen für sich zu nutzen. In diesem Falle greift dann zumeist eine AGB- Kontrolle durch das Gesetz nach den §§ 305 ff BGB ein. Besondere Bedingungen durch das Gesetz gibt es ferner bei Fernabsatzverträgen.
Wichtig ist es zu wissen, dass besonders für Unternehmen nur sachgerecht gestaltete Verträge ohne versteckte Risiken nachhaltigen ökonomischen Erfolg versprechen.
Dabei gilt es sowohl Haftungsrisiken, wie auch Leistungsrisiken einzuschränken. Ähnliches gilt in leicht abgeschwächter Form auch für Privatpersonen.
Welche Tätigkeiten im Vertrags- und Kaufrecht bietet die Kanzlei an?
-Ausarbeitung von Verträgen
-Vertretung in Vertragsverhandlungen
-Anpassung und Aktualisierung von Vertragsbedingungen
-Geltendmachung von Rechten bei Verzug oder Schlechtleistung
-Geltendmachung von Garantieansprüchen und Sachmängelgewährleistung
-Klage zur Anspruchsdurchsetzung
-Geltendmachung von Ansprüchen aus Verschulden bei Vertragsschluss
-Beratung bei Kündigung von Verträgen
-Prüfung von Lieferbedingungen und Lieferrisiko
-Vollstreckung aus titulierten Forderungen
Wenn Sie Verträge von einer gewissen Tragweite abschließen wollen, kann eine rechtzeitige Beratung zur Vertragsgestaltung durch einen im Vertragsrecht versierten Rechtsanwalt sinnvoll und schadenvermeidend sein.