Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa - Rechtsanwalt/Anwalt - Fachanwalt für Arbeitsrecht - Fachanwalt für Versicherungsrecht - Fachanwalt für Familienrecht -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld
Rechtsanwalt Dr. jur. Ulrich Walter Stoklossa  - Rechtsanwalt/Anwalt- Fachanwalt für Arbeitsrecht- Fachanwalt für Versicherungsrecht- Fachanwalt für Familienrecht  -Würzburg, Aschaffenburg, Marktheidenfeld   

Aktuelle Kapitalanlagefälle

Unter dieser Seite finden Sie aktuelle Kapitalanlagefälle, die von der Kanzlei bearbeitet werden bzw. noch in Bearbeitung sind. Der Zweck dieser Darstellung der bearbeiteten Fälle liegt einerseits darin, dass der Leser zum Rechtsfall inhaltlich etwas erfahren kann und andererseits auch eine Kanzlei finden kann, die einen derartigen Rechtsfall bereits in Bearbeitung hat.

 

Kaufen oder Verkaufen? Eine typische Entscheidungssituation für Kapitalanleger!

Insolvenz der P&R Container-Leasing GmbH; Ungefähr fünfzigtausend Kapitalanleger geschädigt:

Hierzu wurde eine Unterseite eingerichtet, die Sie über den Link in dieser Zeile anklicken können. 

Mega 4 Fonds GbR

Zum Mega 4 Fonds gibt es eine Unterseite, die über den Link dieser Zeile aufgerufen werden kann.

OGI Oil & Gas Invest AG

Zum Kapitalanlagefall OGI Oil und Gas Invest GmbH gibt es ebenfalls wegen der Aktualität eine Unterseite.

Albis Finance AG, Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

In Sachen Albis Finance AG nimmt die Kanzlei mehrere Mandate für stille Gesellschafter wahr, der die Albis unter Hinweis auf eine entsprechende Vertragsklausel (Vertrags-AGB) das Auseinandersetzungsguthaben nach der Vertragslaufzeit nicht auszahlen wollte unter dem Hinweis, dass die Albis dies wegen wirtschaftlicher Probleme und der entsprechenden Vertragsklausel auch nicht schulde. Die Albis Finance AG ist im erstinstanzlichen Verfahren unterlegen und hatte angekündigt, in Berufung zu gehen. Außergerichtlich hatte sie in erster Instanz eine Zahlung von 1/3 des Auseinandersetzungsguthabens angeboten. Eine Berufung der ALBIS Finance AG wird aber wohl kaum aussichtsreich sein, weil die entsprechende AGB Klausel unbestimmt und intransparent ist. Im Berufungsverfahren wurde dann ein „günstiger“ Vergleich geschlossen, um die rechtliche Lösung zu beschleunigen. Von Mandanten und Geschädigten her ist bekannt, dass es bei der Albis Finance AG teilweise Probleme bei der Einhaltung außergerichtlicher Ratenzahlungsvereinbarungen gibt.

 

Nordlease AG, Rückforderung von "Ausschüttungen"

Mit Schreiben der Nordlease AG vom 18.05.2015 sind wieder eine ganze Welle von Rückforderungsansprüchen an stille Gesellschafter herangetragen worden (siehe auch Rechtstipp des Kanzleiinhabers vom 04.06.2015 bei fachanwalt.de). Die Nordlease AG hat den stillen Gesellschaftern in den Schreiben vom 18.05.2015 jeweils mit Klageerhebung gedroht. Unsere Kanzlei vertritt eine ganze Reihe von bereits gerichtlich in Anspruch genommenen stillen Gesellschaftern sowie auch einige neue Mandanten wegen des Anspruchsscheibens der Nordlease AG vom 18.05.2015.

 

Diese Mandate betreffen sowohl bei dem Anlagemodell "Klassik" wie auch das Anlagemodell "Klassik Plus". Ebenso wie zahlreiche im Kapitalanlagerecht tätige Kanzleien empfehlen auch wir, die Forderung insbesondere beim Modell „Klassik Plus“ grundsätzlich nicht zu erfüllen, weil gleich mehrere Rechtsprobleme vorliegen, die den Anspruch "verhindern" können. In einem Verfahren vor dem AG Aschaffenburg hat die Kanzlei, welche eine 86 Jahre alte Rentnerin, die Rückforderungsansprüchen ausgesetzt war, vertrat, wurde im Juni 2015 ein Vergleich von den Parteien geschlossen. Hier gab es viele sehr kurzfristige Terminabsagen vor dem Gütetermin durch die Gegenkanzlei. Hat jemand ähnliche Dinge erlebt?

 

Ecoconsort AG/Infinus AG, Prospekthaftungsansprüche u. A.

Die Kanzlei bearbeitet ferner Prospekthaftungsansprüche gegenüber der Ecoconsort AG und der Infinus AG. Hier ist im Prospekt ein "grünes Investment" mit unrealistisch hoher Rendite versprochen worden. Ferner waren im Prospekt Emissions- und Vertriebskosten nicht genannt, obwohl diese nicht unerheblich waren. Ferner hatte die Gesellschaft die entgegengenommenen Anlegergelder nur extrem verzögert und wohl auch reduziert angelegt, so dass die Strafermittlungsbehörden von einem sog. Schneeballsystem (die Renditen werden bei einem Schneeballsystem nicht erwirtschaftet, sondern aus Kundenneuverträgen abgezweigt) ausgegangen sind. Mittlerweile hat das Insolvenzgericht in dieser Angelegenheit gegen mehrere der Unternehmen der Gruppe ein Insolvenzverfahren eröffnet und einen Insolvenzverwalter zur Sicherung der Vermögensmasse eingesetzt. Das AG dresden hat für den 22.05.2014 eine Gläubigerversammlung nach § 19 Abs. II SchVG angesetzt für die Inhaber der OSV. Für den 24.06.2014 wurde der Berichtstermin des InsoVerwalters gem. § 156 InsO angesetzt.

 

Future Business KG aA (Fubus KG aA)

Auch die Future Business KG a. A. gehört zur Infinus Gruppe und musste Insolvenz anmelden. Herausgegeben wurden von dieser Gesellschaft ebenfalls Orderschuldverschreibungen und Genussrechte. Es handelte sich um sog. Kurzläufer. Die Gesellschaft hat bei der Anlageberatung der Geldanleger massiv darauf verwiesen, dass die Gelder über die Einlagenversicherung der deutschen Wertpapierhandelsunternehmen versichert sei. Auch hier sind Ansprüche aus Prospekthaftung zu prüfen.

 

Albis Finance AG, Kapitalnachforderungen gegenüber stillen Gesellschaftern der ALAG AG

Die Kanzlei vertritt mehrere stille Gesellschafter, die Kapitalnachforderungen der Albis Finance AG (Rechtsnachfolger der ALAG AG) ausgesetzt sind. Es handelt sich um Nachforderungen aus den Anlagemodellen "Klassik plus" und "Klassik". Vielen Kapitalanlegern waren Vergleiche angeboten worden, wonach sie nur einen Teil der Kapitalnachforderungen bedienen brauchten. Auf diese Weise versuchte die ALAG AG, die nach wie vor besteht und kein aktives Geschäft mehr betreibt, offenbar Kapital für die zahlreichen Gerichtsverfahren zu beschaffen.

 

In einer Rückforderungsklage der ALAG beim AG Obernburg, in der die Kanzlei eine Mandantin gerichtlich vertritt, ist die ALAG im Juni 2015 infolge von Klageabweisung unterlegen gewesen. Sie hat jedoch Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt.

 

ALAG Automobil-Treuhand AG, HFT GmbH, Prospekthaftungsansprüche

Die Prospekthaftungsansprüche beruhen auf einer ganzen Reihe von fehlerhaften Prospektangaben. So wurde im Prospekt z. B. die ALAG AG als Prospektherausgeber bezeichnet, obwohl sie 1 Woche vor Prospektherausgabe noch eine Vorratsgesellschaft gewesen ist und keinen Willen gehabt haben kann, eine Emission herauszugeben, Gesellschaftsverträge zu erstellen, einen Vertrieb zu organisieren und Prospekte herauszugeben. Insbesondere konnte die ALAG diese erforderlichen Tätigkeiten niemals in einer Woche nach der Gründung durchführen, weil sie anfangs wohl auch noch kein Personal gehabt haben dürfte. Im gerichtlichen Verfahren der Kapitalnachforderung wegen der "Ausschüttungen" hat die ALAG dann auch bestritten, Initiator der Emission gewesen zu sein. Es liegt daher wohl ein Fall des sog. "Hintermannhaftung" vor, weil die HFT (Albis) die Erlöse aus dem Vertrieb und vermutlich auch aus der Emission gezogen hatte. Der ALAG kamen diese Einnahmen nicht zu. Sie erhielt das Kapital der Emission, abzüglich der sehr hohen Emissions- und Vertriebskosten. Bedenken muss man auch daran haben, dass der Gesellschaftsvertrag beim Modell "Klassik plus" Auszahlungen versprach, diese "Auszahlungen" aber wohl keine solchen waren, weil die Auszahlungen oder Ausschüttungen zwingend auf ein 2. Kapitalkonto geflossen sind, über das der Anleger nicht verfügen durfte, sondern nur die ALAG AG. Die behaupteten Forderungen an Gesellschafter (durch Rückforderung von Ausschüttungen) führten zu einer Erhöhung des Eigenkapitals laut Bilanz (die auf diese Weise fehlerhaft gewesen sein müsste) und somit zu einer Kapitalerhöhung durch die behaupteten und auch als Forderungen bzw. Eigenkapital bilanzierten Rückforderungsansprüche. Zudem ergeben sich hier auch Bedenken dahingehend, dass gegen die Vorschriften des Aktiengesetzes zum genehmigten Kapital mit dem Gesellschaftsvertrag verstoßen worden ist. Ein zweitinstanzliches Urteil steht hier noch aus. 

 

Midas Fonds Nr. 2

Die Kanzlei vertritt auch Anleger des Midas Fonds Nr. 2. Midas mit Sitz in Köln hat bisher 6 Fonds (Private Equity Fonds) herausgegeben. Hier stellt die Kreditvergabe des Fonds (angeblich rund 24,5 Mio. €) an die S & K Gruppe ein größeres ökonomisches Problem bzw. Risiko dar, zumal die S & K Gruppe bereits zuvor, also vor der Darlehensgewährung für negative Schlagzeilen in der Presse gesorgt hatte. Zweck des Kredits soll angeblich eine bessere Verzinsung des bisher teilweise als Termingeld angelegten Geldvermögens gewesen sein. Bei S & K war es zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und zu einer Razzia mit Vermögensbeschlagnahmungen gekommen. Zu diskutieren ist hier ein ordentliches Kündigungsrecht oder ein Sonderkündigungsrecht  der Kapitalanleger, weil die Kreditvergabe an ein zuvor bereits in der Diskussion stehendes Unternehmen die Anleger massiv geschädigt haben könnte.

 

WGS Fonds Nr. 33

Die Kanzlei vertritt auch Geldanleger des WGS Fornds Nr. 33, Nachfolgegesellschaft GVV, welche den Fondskauf damals über die Kreditfinanzierung einer gebietsansässigen Landesbank finanziert hatten und nun Vollstreckungen ausgesetzt sind. Hier sind insbesondere die Widerrufserklärungen des WGS Fonds aber auch der finanzierenden Bank, welche mit Provisionsvermittlern gearbeitet hatte, zu prüfen.

 

 

Prisma Life Fonds

Die Kanzlei vertritt ferner eine Mandantin in Sachen Prisma Life Fonds. Beim Prisma Life Fonds handelt es sich um einen Privatrentenfonds. Auf diesen Fonds sind monatliche Raten einzuzahlen. Die Mandantin bemängelt dabei die bei weitem nicht erreichten Renditeversprechen des Vermittlers, ferner bemängelt sie, dass ihr kein Prospekt beim Vertragsschluss ausgehändigt worden ist. Der Wert des Fonds liegt dabei deutlich unter der Summe der ratenweisen Einzahlungen. Ferner hat sie auch keine regelmäßige Übersendung von Wertmitteilungen der Gesellschaft erhalten.

 

Luntscher/Schwarz, Steuersparmodell Ansparabschreibungen für ausl. Gesellschaft

Die Kanzlei vertritt ferner einen Mandanten, der sich an einem Steuersparmodell Luntscher/Schwarz beteiligt hat und dabei einen Steuerschaden erlitten hat, sowie das eingesetzte Kapital vertragswidrig nicht zurückerhält.

 

Gegenstand des Rechtsfalls sind Steuersparmodelle, welche ein RA/STB aus NRW gestaltet hat. Damit sollten Ansparabschreibungen für ausländische Gesellschaften in Deutschland mit deutscher Niederlassung gebildet werden. Die Finanzbehörde hat dabei zwar die grundsätzliche Absetzbarkeit bejaht, im konkreten Fall aber die Steuerwirksamkeit nicht anerkannt und ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Initiatoren (Steuerberater und Speditionsunternehmer) eingeleitet. Der RA/STB, welcher die Gestaltung des Modells entwickelt hatte, gab an, er kenne den Sachverhalt nicht mehr und könne keinerlei Angaben gegenüber den Geschädigten machen, weil seine Unterlagen von der Steuerstrafbehörde beschlagnahmt worden seien.

 

DLF Dreiländerfonds Walter Fink

Die Kanzlei bearbeitet in der Sache DLF Rechtsfälle der vorzeitigen Kapitalrückzahlung an Gesellschafter. Die Fonds waren trotz Investition in durchaus hochwertige Immobilien über lange Jahre entgegen den Versprechen im Prospekt in hohem Umfang renditeschwach. Die Gesellschaft soll nun in eine AG umgewandelt bzw. liquidiert werden. Probleme bereitet u. A. der geplante Zusammenschluss mit einem weiteren ehemaligen Immobilienfonds, über den aus der Sicht der Anleger keine ausreichenden Werthaltigkeitsanalysen oder Finanzanalysen vorliegen bzw. bekannt sind.

 

 

S & K Real Estate Value GmbH, Verteidigung von Versicherungs- Agenturen, welche Beratungen in Sachen S § K durchgeführt haben

Die Kanzlei vertritt auch einige Versicherungsagenturen, welche Beratungen zu S & K Anlageverträgen durchgeführt haben, gerichtlich. Die Motivation der Kläger, die beratende Versicherungsagentur zu verklagen, ist augenscheinlich dadurch motiviert, dass die Kläger eine Partei verklagen wollen, die haftpflichtversichert ist. Erhebliche Zweifel ergeben sich aber bei der Klagebegründung, weil das Unternehmenskonzept durchaus gewinnversprechend war und die Unregelmäßigkeiten, die es bei den Gesellschaftern gegeben haben könne, der Versicherungsagentur nicht bekannt sein konnten.

 

Schiffsfonds MS Vega Dolomiti

Unsere Kanzlei vetritt auch stille Gesellschafter der Fondsanlage MS Vega Dolomiti. Dr Fonds ist als stille Gesellschaft konzipiert. Finaziert worden war der Neubau eines Container Handelsschiffs von maximal mittlerer Größe, angeblich weil dann insbesondere kleinere Häfen leichter anfahrbar sein sollen.

 

Kurse von Anlagepapieren entwickeln sich leider nicht immer nach oben.

Nach einigen Monaten Erkrankung und Genesung ist Dr. Ulrich Stoklossa wieder im Büro tätig.

Kanzleistandorte/Kontakt

Büro Aschaffenburg:

Weißenburger Straße 44
63739 Aschaffenburg

Telefon: 06021 /

585 12 70

 

Büro Würzburg:

Berliner Platz 9 (6. Etage)

97080 Würzburg

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Büro Marktheidenfeld:

Luitpoldstraße 39

97828 Marktheidenfeld

Telefon: 09391 / 91 66 70

 

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Termine nur nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.

In Ausnahmen sind nach vorheriger Vereinbarung auch Samstagstermine möglich. 

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Dr. Ulrich Walter Stoklossa | Impressum